Moderator: Loomis
GravewarrioR hat geschrieben:Meiens wissens nach kann man aber klauen bzw covern auch nicht verbieten. Nur Gebühren sind fällig. oder hat der Künstler da noch ein Mitspracherecht?
Würd mich mal interessieren.
Raf Blutaxt hat geschrieben:Nachspielen und dann nicht angeben, dass es eine Fremdkomposition ist, dürfte aber auf jeden Fall problematisch sein, was zumindest bei Bushido der Fall war.
GravewarrioR hat geschrieben:Raf Blutaxt hat geschrieben:Nachspielen und dann nicht angeben, dass es eine Fremdkomposition ist, dürfte aber auf jeden Fall problematisch sein, was zumindest bei Bushido der Fall war.
Na das wohl auf jeden Fall. Mich würde nur mal rein hypotenusisch interessieren ob ich als WarcrY was dagegen tuen könnte wenn Eminem meint tormentors of Steel verhunzen zu müssen.
Raf Blutaxt hat geschrieben:GravewarrioR hat geschrieben:Ok, das wusste ich jetzt nicht. Bin mal davon ausgegangen dass die dazu "Profi genug" sind.
Im übrigen geht sowas den Joey recht wenig an. Da ist eher eine Rechteverwaltung wie die GEMA am entscheidenden Hebel.
So weit ich weiss kann man sowas noch nicht mal verbieten. Nur eben Gebühren dafür bekommen.
Bei Samples kann man es nicht verbieten und es ist lediglich eine Gebühr fällig, die wohl von der Gema abgerechnet werden dürfte.
GravewarrioR hat geschrieben:Meiens wissens nach kann man aber klauen bzw covern auch nicht verbieten. Nur Gebühren sind fällig. oder hat der Künstler da noch ein Mitspracherecht?
Würd mich mal interessieren.
1.3 Brauche ich für eine Cover-Version die Genehmigung des Original-Interpreten oder des Komponisten?
Der Inhaber der Urheberrechte ist in der Regel der Komponist eines Songs, nicht der Original-Interpret. Um einen Song originalgetreu nachzuspielen, ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings müssen bei einem urheberrechtlich geschützten Lied Tantiemen an den Komponisten gezahlt werden. In Deutschland sind die meisten Komponisten Mitglied bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie tritt für die Rechte der Komponisten ein und kassiert die Tantiemen, um sie an die Künstler weiterzuleiten.
Wird die Original-Version aber beim Covern verändert, das heißt, Melodie und/oder Text werden nicht unwesentlich verändert, so spricht man von einer Bearbeitung. Eine solche ist vom Komponisten genehmigungspflichtig.
Das Sampeln von Songs gilt folglich auch als Bearbeitung und ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Musikalische Zitate, bei denen es sich nicht um Samples handelt, können auch genehmigungspflichtig sein. Siehe hierzu Frage 1.7.
Weitere Informationen zur Rechtslage bei Cover-Versionen sind unter http://irights.info/index.php?id=280 und http://www.folker.de/200303/12musikrechte.htm zu finden.
GravewarrioR hat geschrieben:Ich glaub kaum das Profis im Rapgeschäft illegal samplen. so ganz dumm sind die ja auch nicht (zumindest die Producer die so ne Scheisse seit Jahren an den Mann bringen) .
Hugin hat geschrieben:GravewarrioR hat geschrieben:Ich glaub kaum das Profis im Rapgeschäft illegal samplen. so ganz dumm sind die ja auch nicht (zumindest die Producer die so ne Scheisse seit Jahren an den Mann bringen) .
Öhm... Also bei Bushido vs. Dimmu Borgir seinerzeit, ging das für den Buschi ins Hösli...
http://www.youtube.com/watch?v=AT9LXkdr ... r_embedded
Raf Blutaxt hat geschrieben:Wobei ja noch nirgends erwähnt wurde, dass er sich nicht einfach die Erlaubnis eingeholt hat, das Lied zu samplen, dann wärs ja rein rechtlich ok und Joey wäre schuld, weil er es erlaubt hätte.
hellstar hat geschrieben:Raf Blutaxt hat geschrieben:Wobei ja noch nirgends erwähnt wurde, dass er sich nicht einfach die Erlaubnis eingeholt hat, das Lied zu samplen, dann wärs ja rein rechtlich ok und Joey wäre schuld, weil er es erlaubt hätte.
Wenn Joey es erlaubt haben sollte,muss ich mal ganz scharf überlegen ob ich das neue Album kaufe.
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