Moderator: Loomis
StormOfSteel1 hat geschrieben:@Siebi: Falls du die Anacrusis-DVD bestellst darfst du an mich denken. ( und ein Exemplar mitbestellen)
StormOfSteel1 hat geschrieben:Ich will das Teil haben, da kommt es auf ein paar Euro nicht an. Scheiß Fave-Bands

Siebi hat geschrieben:The Big Four: Live From Sonisphere / Sofia Bulgaria (Ltd. Deluxe) [Limited Deluxe Edition] [2 DVDs] für schlanke 8,97, da habe ich dann doch den Bestellknopf gedrückt.
http://www.amazon.de/gp/product/B0043BYLIO/ref=ox_ya_os_product
Es soll sich um 2 DVDs und 5(!) CDs handeln... bin gespannt.
iceman hat geschrieben:Siebi hat geschrieben:The Big Four: Live From Sonisphere / Sofia Bulgaria (Ltd. Deluxe) [Limited Deluxe Edition] [2 DVDs] für schlanke 8,97, da habe ich dann doch den Bestellknopf gedrückt.
http://www.amazon.de/gp/product/B0043BYLIO/ref=ox_ya_os_product
Es soll sich um 2 DVDs und 5(!) CDs handeln... bin gespannt.
Supi, da hab ich auch gleich mal den Bestellbutton gedrückt. Mal schauen
Guten Tag,
wir haben eine Nachricht zu Ihrer aktuellen Bestellung.
Der Artikel 'The Big Four: Live From Sonisphere / Sofia Bulgaria (Ltd. Deluxe) [Limited Deluxe Edition] [2 DVDs]' (ASIN B0043BYLIO) wurde von uns auf der Website irrtuemlich mit einem falschen Preis ausgezeichnet.
Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir bitten um Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über den ungewöhnlichen Preis gewundert.
Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt immer erst mit Absenden der Versand-Mail zustande. Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.
Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler, den wir mittlerweile korrigiert haben.

rapanzel hat geschrieben:Suuuuper!!!!! Wieder mal einen bock geschossen. Hätten den Leuten die DVD ruhig zu dem Preis mal schicken können!
iceman hat geschrieben: anderseits brauche ich das Teil nicht wirklich.....
Siebi hat geschrieben:Ruuuuhig, gaaaanz ruuuuuhig. Entspannen, Blutdruck runter... hier kam auch die Mail, das es nix wird. War aber abzusehen, jedoch ist die Erklärung mit dem Zustandekommen des KV erst durch die Versand-Mail fraglich (unabh. der AGB)?
Sehe das so. Zwei überteinstimmende Willenserklärungen wurden VOR der Versand-Mail abgegeben, Angebot von Amazon zu Preis xy, Siebi bestellt per Button und widerruft bisher nicht. Der KV kam somit zustande und ich dürfte nun Schadensersatz einfordern, oder, Meister Rabe? Was wäre denn ein konsequentes juristisch sauberes Vorgehen. Nur aus Interesse. Danke.
Siebi hat geschrieben:Ruuuuhig, gaaaanz ruuuuuhig. Entspannen, Blutdruck runter... hier kam auch die Mail, das es nix wird. War aber abzusehen, jedoch ist die Erklärung mit dem Zustandekommen des KV erst durch die Versand-Mail fraglich (unabh. der AGB)?
Sehe das so. Zwei überteinstimmende Willenserklärungen wurden VOR der Versand-Mail abgegeben, Angebot von Amazon zu Preis xy, Siebi bestellt per Button und widerruft bisher nicht. Der KV kam somit zustande und ich dürfte nun Schadensersatz einfordern, oder, Meister Rabe? Was wäre denn ein konsequentes juristisch sauberes Vorgehen. Nur aus Interesse. Danke.
Dr. Best hat geschrieben:Ich bin zwar bei weitem kein Jurist, aber eine Ausbildung und eine mickrige BWL-Vorlesung haben doch Spuren hinterlassen. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Seiten dem Vertrag zugestimmt haben. Das ist aber nicht der Fall, wenn du auf "Kaufen" drückst, denn damit signalisierst du nur deine Einwilligung, die des Partners steht aber noch aus in Form der Bestätigung. Das ist etwa so, als ob du per Handschlag kaufst: ohne zweite Hand schlägt es sich schlecht.
Dazu kommt, dass ausgewiesene Preise kein verbindliches Angebot darstellen. Oder anders: wenn du zum Supermarkt um die Ecke gehst kann der auch einen Goldklumpen mit 99Cent auszeichnen - aber er muss ihn dir nicht für den Preis verkaufen. Erst was an der Kasse als Preis aufgerufen wird, ist bindend, sofern nicht du oder die Kassentante reklamieren. Dass in der Realität kulanterweise falsch ausgezeichnete Ware meist Zähneknirschend verkauft wird, ist dann nur Kulanz gegenüber dem Kunden...
Ich hoffe, Sie wurden geholfen. Und dass alles richtig ist
Hugin hat geschrieben:Dr. Best hat geschrieben:Und dass alles richtig ist
Jupp. Kann man so stehen lassen. Der angezeigte Preis eines Online-Shops ist nur so genannte "invitatio ad offerendum" (also die Einladung an den Kunden ein Kaufangebot zu machen), das Absenden der Bestellung ist das Angebot, das zunächst immer nur den Käufer bindet ("Ich kaufe dir die CD für 5 Euro ab!"). Dann kommt zunächst eine Eingangsbestätigung (noch keine Annahme, sondern: "Ich habe dein Angebot erhalten!"). Annahme ist in der Regel erst das Absenden der so genannten "Versandbestätigung" ("Ja, ich verkaufe dir die CD zu dem Preis!"). Erst damit besteht ein Vertrag und damit die Pflicht, zum bestätigten Preis zu liefern.
Im Übrigen bin ich nicht der Meinung, dass das eine "Sauerei" ist. Wer zigtausende Waren im Angebot hat, dem unterläuft zwangsläufig einmal ein Eingabe- oder Schreibfehler. Da finde ich es legitim, wenn er sich dann die Möglichkeit vorbehält, in solchen Fällen den Fehler zu korrigieren. Amazon ist ja in jeder Hinsicht ein extrem kundenfreundliches Unternehmen (Garantien, Service, Reklamationen etc...), da finde ich es schon fast ein bisschen frech, wenn man dann auch noch meint, einen Anspruch darauf zu haben, von Schreibfehlern zu profitieren. Klar, man freut sich immer über ein Schnäppchen, aber es ist doch auch okay, wenn der Verkäufer sein Versehen bemerkt.
Siebi hat geschrieben:Hugin hat geschrieben:Dr. Best hat geschrieben:Und dass alles richtig ist
Jupp. Kann man so stehen lassen. Der angezeigte Preis eines Online-Shops ist nur so genannte "invitatio ad offerendum" (also die Einladung an den Kunden ein Kaufangebot zu machen), das Absenden der Bestellung ist das Angebot, das zunächst immer nur den Käufer bindet ("Ich kaufe dir die CD für 5 Euro ab!"). Dann kommt zunächst eine Eingangsbestätigung (noch keine Annahme, sondern: "Ich habe dein Angebot erhalten!"). Annahme ist in der Regel erst das Absenden der so genannten "Versandbestätigung" ("Ja, ich verkaufe dir die CD zu dem Preis!"). Erst damit besteht ein Vertrag und damit die Pflicht, zum bestätigten Preis zu liefern.
Im Übrigen bin ich nicht der Meinung, dass das eine "Sauerei" ist. Wer zigtausende Waren im Angebot hat, dem unterläuft zwangsläufig einmal ein Eingabe- oder Schreibfehler. Da finde ich es legitim, wenn er sich dann die Möglichkeit vorbehält, in solchen Fällen den Fehler zu korrigieren. Amazon ist ja in jeder Hinsicht ein extrem kundenfreundliches Unternehmen (Garantien, Service, Reklamationen etc...), da finde ich es schon fast ein bisschen frech, wenn man dann auch noch meint, einen Anspruch darauf zu haben, von Schreibfehlern zu profitieren. Klar, man freut sich immer über ein Schnäppchen, aber es ist doch auch okay, wenn der Verkäufer sein Versehen bemerkt.
Danke an Dr. Best und den Hr. Raben, das eingefärbte verstand ich bereits als bindendes Angebot, da liegt der Fehler in der Annahme. Somit keine übereinstimmenden WE vorhanden, KV nie zustande gekommen, Pech gehabt!
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